Beratung und Beurkundung

Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf das Grundstücks- (u.a. Grundstücksübertragungen, Grundschulden), das Unternehmens- (u.a. Gründung, Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen), das Erb- (u.a. Testamente, Erbverträge, Erbscheine, Erbauseinandersetzungen) und das Familienrecht (Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Adoptionen).

Hier übernimmt der Notar folgende Aufgaben:

  • Beratung: Der Notar ist Vertragsgestalter und berät umfassend sowie kompetent bei Vorgängen sowohl des Geschäfts- und Wirtschaftslebens als auch im privaten und persönlichen Bereich.
  • Beurkundung von Willenserklärungen: In der Beurkundung wird der Vertrag oder die Erklärung nochmals umfassend vom Notar erläutert. Der Vertragsinhalt wird klar, verbindlich und fälschungssicher festgelegt.
  • Vollzug: Viele notarielle Urkunden erfordern weitere Vollzugsmaßnahmen. Diese werden vom Notar und seinen Mitarbeitern übernommen, so dass es zu einer schnellen, für den Mandanten oft geräuschlosen und sicheren Abwicklung der Urkunde kommt.
  • Streitschlichtung: Durch die notarielle Streitschlichtung können insbesondere bei Erbstreitigkeiten, Scheidungsvereinbarungen, Streitigkeiten unter Gesellschaftern oder unter Nachbarn teure und langwierige gerichtliche Verfahren vermieden werden.
  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften: Hier bescheinigt der Notar verbindlich, welche Person eine Erklärung abgegeben hat, oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original einer Erklärung.

Beratung und Streitschlichtung

Die Tätigkeit des Notars beschränkt sich nicht auf das Verlesen der notariellen Urkunde im Beurkundungstermin. Der Notar ist auch Vertragsgestalter und berät umfassend sowie kompetent bei Vorgängen sowohl des Geschäfts- und Wirtschaftslebens als auch im privaten und persönlichen Bereich. So erörtert der Notar mit den Mandanten ausführlich den zu regelnden Lebenssachverhalt und weist auf regelungsbedürftige Punkte hin. Späterer Streit sowie langwierige und teure gerichtliche Verfahren werden so vermieden. Auf dieser Grundlage gestaltet und erstellt der Notar den Vertrag bzw. die notarielle Urkunde, also z.B. den Grundstückskauf-, Gesellschafts-, Ehe- oder Erbvertrag, das Testament oder die Vorsorgevollmacht. Anschließend wird der Wille des Mandanten beurkundet.

Viele notarielle Urkunden erfordern weitere Vollzugsmaßnahmen. Diese werden vom Notar und seinen Mitarbeitern übernommen, so dass es zu einer schnellen, für den Mandanten oft geräuschlosen und sicheren Abwicklung der Urkunde kommt. Diese Arbeit kostet viel Zeit und bedarf großer Sorgfalt. So müssen z.B. bei Grundstückskaufverträgen die Kaufpreiszahlung überwacht, Erklärungen von Behörden eingeholt und Anträge an das Grundbuchamt zur richtigen Zeit gestellt werden. Gesellschaftsverträge oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen sind im Handelsregister zu vollziehen.

Immer wichtiger in der notariellen Arbeit wird die Streitschlichtung. Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes und neutraler Vertragsgestalter für die Aufgabe geradezu prädestiniert, divergierende Interessen und Meinungen in einen fairen Ausgleich zu bringen. Durch die notarielle Streitschlichtung können teure und langwierige gerichtliche Verfahren vermieden werden. Freundschaften und gute Beziehungen können hierdurch erhalten werden. Dabei ist die notarielle Urkunde genauso wie ein gerichtliches Urteil vollstreckbar. Gerade bei Erbstreitigkeiten, Scheidungsvereinbarungen, Streitigkeiten unter Gesellschaftern oder unter Nachbarn empfiehlt sich der frühe Gang zum Notar.

Notarielle Urkunde

Im Mittelpunkt der Arbeit des Notars steht die Beurkundung von Willenserklärungen, also das Verlesen und Unterzeichnen von Verträgen, Testamenten, Erklärungen und eidesstattlichen Versicherungen. In der Beurkundung wird der Vertrag umfassend vom Notar erläutert und die Bedeutung der einzelnen Regelungen erklärt. Dabei wird nochmals erörtert und geprüft, ob der Vertragsinhalt tatsächlich dem Willen der Beteiligten entspricht oder ob Änderungen im Vertragstext vorgenommen werden müssen. Auch noch offene Regelungslücken (z.B. der Zeitpunkt der Übergabe einer Wohnung) können geklärt werden.

Die notarielle Urkunde genießt einen ganz besonderen Status, der weit über den eines privat geschlossenen Vertrags hinausgeht. Sie schafft umfassend Rechtssicherheit und klärt verbindlich, wer zu welchem Zeitpunkt eine Erklärung mit welchem Inhalt abgegeben hat.

Da die Interessen der Parteien umfassend erörtert werden und der Notar auch mögliche Konfliktfelder aufzeigt sowie mit den Beteiligten bespricht, liegt als Ergebnis der Beurkundung eine klare und rechtssichere Vereinbarung vor, die den Vorstellungen aller Beteiligter Rechung trägt. Teure und langwierige spätere gerichtliche Verfahren können so vermieden werden. Auch erspart z.B. ein notarielles Testament im Normalfall die Durchführung eines teureren Erbscheinsverfahrens oder die Vorsorgevollmacht die Durchführung eines Betreuungsverfahrens.

Neben der Beurkundung von Willenserklärungen ist ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld die Beglaubigung von Unterschriften unter Anträge auf Eintragungen im Handelsregister oder Grundbuch. Neben der Beglaubigung der Unterschrift entwirft hier der Notar auch regelmäßig den Antrag. Die Beglaubigung der Unterschrift stellt sicher, dass beim Registergericht oder Grundbuch nur Anträge von berechtigten Personen und nicht von unbefugt handelnden Dritten berücksichtigt werden.

Der Notar beglaubigt auch Abschriften. Eine beglaubigte Abschrift des Originals einer Erklärung wird vielfach zur Vorlage bei öffentlichen Behörden benötigt.

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Dr. Sebastian Apfelbaum
Notar
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